1 Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote von Chalets sowie sonstigen Ferienobjekten von AC.
2 Abschluss des Vertrages
2.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, per Telefax, per E-Mail, über das Internet, bei Ihrem Reisebüro oder über ein Partnerunternehmen erfolgen kann, bieten Sie AC verbindlich den Abschluss eines Ferienunterkunftsvertrages auf der Grundlage unserer Objektbeschreibung, aller darauf Bezug nehmenden Hinweise und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an. An dieses Vertragsangebot sind Sie 2 Wochen gebunden. Diese Zeit wird von uns benötigt, um Ihre Angaben und die Verfügbarkeit der gewünschten Leistungen zu prüfen.
2.2 Bei Buchungen über das Internet bestätigt Ihnen AC unverzüglich den Eingang Ihres Buchungswunsches. AC ist jedoch nicht verpflichtet, Ihnen die Nichtannahme des mit der Buchung unterbreiteten Vertragsangebots zu erklären, falls sie ihre Buchung nicht annehmen kann oder will.
2.3 Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gern entgegen und leiten diese an den Eigentümer, bzw. Hausverwalter/Schlüsselhalter weiter. Solche Kundenwünsche können jedoch nicht als Vertragsbedingungen akzeptiert werden und eine entsprechende Leistungsverpflichtung von AC entsteht nur im Falle einer ausdrücklichen Bestätigung des Kundenwunsches.
2.4 Der Ferienunterkunftsvertrag kommt mit allen angemeldeten Personen ausschließlich mit der schriftlichen, per Telefax oder in Textform (E-Mail oder Internet-Formular) vorgenommenen Bestätigung (ausgenommen kurzfristige Buchungen nach Ziffer 2.6) durch AC zustande.
2.5 Bei kurzfristigen Buchungen, die kürzer als 8 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, kann die Buchungsbestätigung verbindlich auch telefonisch oder mündlich erfolgen.
2.6 Weicht die Anmeldebestätigung von AC von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von AC vor, an das diese 14 Tage ab Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder Reiseantritt annimmt.
3 Anzahlung, Restzahlung, Zahlungsverzug, Preise
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 25% des Gesamtpreises.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor Belegungsbeginn zahlungsfällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Belegungsbeginn muss der Gesamtpreis unverzüglich überwiesen werden.
3.3 Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie den Berechtigungsausweis, der Sie gegenüber dem Eigentümer, dem Schlüsselhalter oder der Agentur als berechtigt zur Inanspruchnahme der Leistungen ausweist, ferner die Daten des Schlüsselhalters (im Regelfall Name, Adresse und Telefonnummer) sowie eine Anreisebeschreibung.
3.4 Soweit AC zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung bereit und in der Lage ist und auf Ihrer Seite kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, bzw. Übernahme des Objekts.
3.5 Erfolgen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß, kann AC nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 7. belasten.
3.6 Im Einklang mit der Rechtsprechung sind unveränderliche Kosten, die vom Gast auf jeden Fall gezahlt werden müssen, im Gesamtpreis eingeschlossen. Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas- und Heizung sowie für Haustiere und andere Zusatzleistungen sind vor Ort direkt zu bezahlen, sofern dies im Internet oder der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben ist.
3.7 Die genannten Preise für Heizung, (Warm)wasser, Strom, Gas und örtliche Steuern oder Taxen sind Circa-Preise. Bei weiter steigenden Energiekosten kann der am Ort zu zahlende Betrag höher sein, als er in der Preisliste angegeben ist. Die Preise sind für das jeweils beschriebene Objekt berechnet. Auf Ziffer 5.1 wird hingewiesen. Es wird insbesondere darauf hin gewiesen, dass zu der grundsätzlich vor Ort zu bezahlende Kurtaxe in den einzelnen Orten bei der Programmausschreibung keine genauen Angaben gemacht werden können, da die genauen Beträge bei Drucklegung des Kataloges in der Regel noch nicht feststehen. Je nach Ort ist mit Kosten zwischen 1 € und 4 € pro Person/Tag (i. d. R. mit entsprechender Ermäßigung für Kinder) zu rechnen.
3.8 Enthält Ihre Buchung verschiedene Saisonzeiten, berechnet sich der Gesamtpreis anteilig, entsprechend den hierfür jeweils gültigen Preistabellen im Internet.
3.9 Bei Sonderangeboten, z.B. 14=10 oder 7=5, bei prozentualen Ermäßigungen auf den Mietpreis, bei Aktionen wie z.B. Frühbucher-Rabatten oder sonstigen Spezialangeboten sind eventuelle variable Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer zu bezahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochen- bzw. Tagespreis als Nachlass zugrunde gelegt.
4 Leistungen, Nebenabreden, Gebirgstypische Umstände
4.1 Die von AC geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und der Buchungsgrundlage (Internetbeschreibung, Prospekt) und allen darin enthaltenen auf das vom Kunden gebuchte Reiseland, Objekt und den Reiseort bezogenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Objekt- und Leistungsbeschreibungen ist ausschließlich die konkrete Buchungsgrundlage maßgeblich.
4.2 Gegenstand der vertraglichen Leistungen von AC ist nur die Überlassung eines Chalets, bzw. sonstigen Ferienobjekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus unserer Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Internet, bzw. der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen im Vertragsexemplar. Von der Leistungspflicht von AC nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten seitens AC bestehen, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts und die Ortsverhältnisse des Ferienorts. Dies gilt u.a. für Betrieb und Öffnungszeiten örtlicher Infrastruktureinrichtungen wie Bergbahnen, Skipisten, Skischulen, Bussysteme, Gaststätten und Geschäfte, Schwimmbäder sowie für Angebote wie Skipassermäßigungen, Skiverleih-Ermäßigungen, Sport-Kurse u.ä. Betriebszeiten und Angebote sind oft zeitlich oder saisonal beschränkt. Alpenchalets holt für Sie auf Anfrage gerne detaillierte Auskünfte der Anbieter darüber für Sie ein, ebenfalls ohne Gewährleistungsansprüche dafür übernehmen zu können.
4.3 Im Umfeld der im Gebirge gelegenen Objekte ist, auch auf den Zugangs-/Zufahrtswegen, mit jahreszeitlich typischen Gefahren wie Schneeglätte, Glatteis und rutschigem Untergrund zu rechnen. Das Schneeräumen sowie Streuen ist jedoch Nichtbestandteil der von AC geschuldeten Leistungen, sondern obliegt dem Gast. Dazu werden ihm von den örtlichen Hausverwaltung die notwendigen Geräte und Mittel zur Verfügung gestellt; sollten diese bei Ankunft nicht vorhanden sein oder (bei Verbrauchsmaterial) ausgehen, so sind sie vom Gast beim Verwalter einzufordern, so dass die Verwaltung für Ersatz sorgen kann. Ist der Verwalter nicht erreichbar oder sorgt dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe, so kann die entsprechende Anforderung auch AC an gerichtet werden. Unterlässt der Gast Räum- und/oder Streumaßnahmen, so hat der Gast für daraus entstehende Folgen – auch gegenüber Dritten - selbst einzustehen, soweit für den Gast oder Dritte entstehende entsprechende Schäden keine Pflichtverletzung von AC oder seinen örtlichen Beauftragten ursächlich oder mitursächlich geworden ist.
5 Regelungen und Pflichten bei Ferienhäusern
und Ferienwohnungen, Kaution, An- und Abreisezeit
5.1 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist AC berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
5.2 Alle Reisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und AC, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von AC alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
5.3 Zur Vermeidung von Problemen und Beweisschwierigkeiten wird dringend empfohlen, sofort auch Schäden, Probleme und Mängel zu melden, wenn Sie diese nicht als störend empfinden oder, bei Schäden, davon ausgehen, dass diese nicht von Ihnen oder Ihren Mitreisenden verursacht worden sind.
5.4 Sie verpflichten sich weiter bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
5.5 Die Objekte können, soweit nichts anderes angegeben ist, am Ankunftstag zwischen 16 Uhr und 18 Uhr bezogen werden. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Bevollmächtigte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten. Die Rückgabe hat bis 9 Uhr am Abreisetag zu erfolgen, soweit nichts anderes angegeben ist.
6.1 Soweit in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung angegeben, ist vor Ort an den Eigentümer/Schlüsselhalter eine Kaution zu leisten.
6.2 Soweit nichts anderes angegeben, ist diese in bar in Euro bzw. in Schweizer Franken zu bezahlen. Kreditkarten werden nur akzeptiert, wenn dies in der Ausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.
6.3 Die Kaution wird direkt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Objekts zurückerstattet. Ist in Einzelfällen eine sofortige Rückerstattung bei der Abreise nicht möglich, so erfolgt die Rückzahlung an den Gast sofort nach Belegungs-ende per Zusendung, Überweisungen oder Postanweisung.
6.4 Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Eigentümers. bzw. von AC nicht berührt.
6.5 Die Haftung des Gastes für schuldhaft verursachte Schäden ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt.
6.6 Die Kaution sichert die Ansprüche des Eigentümers auf Bezahlung von Verbrauchskosten und sonstigen Nebenkosten, die im Objektpreis nicht beinhaltet sind sowie eventuelle Schadensersatzansprüche des Eigentümers, bzw. von AC.
7 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
7.1 Sie können jederzeit vor Belegungsbeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall in Textform erfolgen. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen der Reisevorleistungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr), bei dem ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Leistung berücksichtigt sind, beträgt:
· bis 61 Tage vor Belegungsbeginn 20% des Gesamtpreises
· ab dem 60. bis 36 Tag vor Belegungsbeginn 40% des Gesamtpreises,
· ab dem 35. bis 8. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises,
· ab dem 7. Tag vor Belegungsbeginn und bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.
7.2 Es bleibt ihnen ausdrücklich vorbehalten, AC nachzuweisen, dass AC keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehenden Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall sind sie nur zu Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
7.3 AC bleibt es vorbehalten, den ihr zustehenden Anspruch abweichend von den vorstehenden Pauschalen konkret zu berechnen. In diesem Fall ist AC verpflichtet, die ihr entstandenen Kosten dem Reisenden im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
7.4 Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Ferienob-jekts vorgenommen werden (Umbuchung), sofern ihre Durch-führung möglich ist, so gilt dies grundsätzlich als Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) und Neubuchung, wobei Rücktritts-gebühren gemäß 7.1 berechnet werden. Auf Anfrage prüft AC, ob von diesem Grundsatz im konkreten Einzelfall ggf. abgewi-chen werden kann oder nicht. Ein Rechtsanspruch auf ein Angebot abweichender Bedingungen besteht nicht.
8 Rücktritt und Kündigung durch AC
8.1 AC kann bei allen Angebotsformen den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AC, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; AC muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge. Die Eigentümer und die örtlichen Bevollmächtigen (z.B. Schlüsselhalter) von AC sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von AC wahrzunehmen.
8.2 Das gesetzliche Kündigungsrecht in Fällen höherer Gewalt nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt für AC und den Kunden unberührt.
9.1 Die Haftung von AC gegenüber dem Kunden auf Schadenersatz für Schäden. die nicht Körperschäden sind, wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Ferienunterkunftsvertrag ist auf den dreifachen Gesamtpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder grob fährlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder soweit AC für einen, dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 AC haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, bei denen es sich weder ausdrücklich, noch dem Anschein nach um Leistungen von AC handelt und die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Skipässe, Catering, Transfers usw.) und in der allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
10 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde die vertraglichen Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von AC zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. AC bezahlt an den Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an AC zurückerstattet worden sind.
11 Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Zentrale von AC anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Dies gilt nicht, soweit AC die Mängel bereits bekannt sind. Über die Erreichbarkeit von AC wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen unterrichtet. Unabhängig von der Verpflichtung, Mängelrügen direkt an AC zu richten wird dem Reisenden empfohlen, sich mit Mängelrügen auch an den örtlichen Verwalter, bzw. Schlüsselhalter zu wenden, soweit ein solcher vorhanden ist.
11.2 Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
11.3 Verwalter, Schlüsselhalter, Eigentümer oder sonstige örtliche Beauftragte sind von AC nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen.
11.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann n der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, AC erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn AC bzw. seine Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von AC oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
12 Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
12.1 AC weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass AC nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vertragsbedingungen für AC verpflichtend würde, informiert AC die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. AC weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
12.2 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AC die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können AC ausschließlich an deren Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen von AC gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Ferienunterkunftsvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AC vereinbart.
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